Bauen im Außen- und Innenbereich

Wenn Genehmigungen scheitern

Im Außenbereich sind die Hürden hoch, im Innenbereich die Spielräume oft eng. Beides kann Projekte stoppen – von Ablehnung bis Baustopp oder Abrissverfügung. Genau hier übernehmen wir:

Wir klären die Lage, sortieren die Anforderungen der Fachstellen und zeigen, wie Ihr Vorhaben trotz Widerständen genehmigungsfähig wird. Wir führen das Verfahren aktiv, bringen die Beteiligten an einen Tisch und übersetzen Auflagen in machbare Schritte. Wenn die Genehmigung bereits gescheitert scheint, holen wir Ihr Projekt zurück auf Kurs.

Sprechen Sie mit uns – wir bringen es voran.

Unser Weg: Recht & Technik

Wir verbinden Recht und Technik zu einer Lösung, die Entscheidungen ermöglicht: belastbare Begründungslogik, prüffähige Nachweise (z. B. Entwässerung, Stellplätze, Brandschutz, Schall) und ein klar geführtes Verfahren mit Protokollen, Fristen und Auflagenstrategie. Wo möglich, verhandeln wir Auflagen statt Verbote – damit gebaut werden kann.

Die Behörde erhält vollständige Unterlagen, Sie erhalten Planbarkeit und Tempo. Ergebnis: Zustimmung, Rücknahme von Stopps oder tragfähige Bescheide – im Außen- wie im Innenbereich.

Recht und Technik verzahnt – Zu Ihrem Vorteil.

 

UNSERE KERNKOMPETENZ!

Wir führen Verfahren – zwischen Bauherren und Baubehörden.

Gerade bei Vorhaben im Unbeplanten Bereich (Innen- / Außenbereich) entscheidet die enge Abstimmung mit Verwaltung und Fachstellen. Wir sprechen die Sprache der Ämter, kennen die Abläufe und steuern alle Schritte – vom Vorbescheidsantrag bis zur Baugenehmigung. Dabei kombinieren wir juristische Argumentation mit technischen Nachweisen, schaffen klare Zuständigkeiten und verlässliche Fristen. Wo Konflikte auftreten, verhandeln wir auflagenfeste Lösungen statt Stillstand – auch, wenn bereits Baustopp oder Abrissverfügung im Raum stehen.

Unser Ziel:
Planbare Schritte, belastbare Bescheide und eine tragfähige Lösung für Ihr Projekt.

Recht und Technik verzahnt – Zu Ihrem Vorteil.

Problem-Lösungs-Szenarien

Wenn es mit Ihrem Bauvorhaben nicht weiter geht, können wir Ihnen zuverlässig helfen! Dies sind mögliche Probleme bei derer Lösung wir langährige Erfahrung haben:

Fallgeschichten und ihre Lösungen

1. Prisdorf - Baurecht durchgesetzt (2022/23)

Ausgangslage: Eigentümer versuchten über drei Jahre erfolglos, einen Bauvorbescheid für ihr Grundstück am Stadtrand von Hamburg zu erlangen.

Unser Vorgehen: Wir überzeugten die Baugenehmigungsbehörde, dass das Grundstück im Innenbereich liegt, und erreichten eine schriftliche Bestätigung. Als die Gemeinde dennoch verweigerte, bereiteten wir das Verfahren zusammen mit einer Kanzlei akribisch vor. Wir suchen Lösungen, nicht Streit - doch wenn es sein muss, sind wir bereit. 1m Prozess zeigte sich: unsere Vorbereitung war so schlagkräftig, dass die Behörde selbst einräumte, dass wir Recht haben.

Ergebnis: Nach nur acht Monaten wurde Baurecht festgestellt - ein Durchbruch nach jahrelangem Stillstand.

2. Prisdorf – Mehr Wohnfläche durch clevere Dachlösung (2023)

Ausgangslage:
In der Umgebung waren nur 1,5-geschossige Gebäude genehmigt. Die Eigentümer wünschten jedoch mehr nutzbare Wohnfläche im Obergeschoss.

Unser Vorgehen:
Wir entwickelten eine spezielle Dachform, die rechtlich zulässig war, aber faktisch einer zweiten Vollgeschossigkeit entsprach. So konnten wir im bestehenden Rahmen mehr herausholen.

Ergebnis:
Die Baugenehmigung wurde nach nur 3,5 Monaten erteilt. Die Eigentümer erhielten rund 20 % mehr Wohnfläche – ein erheblicher Mehrwert für Nutzung und Immobilienwert.

3. Großraum Berlin – Blockiertes Verfahren (Lebensmittelfabrik, 2019/20)

Ausgangslage:
Im Großraum Berlin sollte eine Fabrik für Backmittel errichtet werden. Mehr als zehn Jahre lang scheiterten vier verschiedene Anläufe, da die Denkmalschutzbehörde den historischen Gewerbehof nicht freigab.

Unser Vorgehen:
Wir entwickelten eine Lösung, die das Gebäude ohne Mehrkosten spannungsfrei in die historische Struktur einbettete. Darauf aufbauend erreichten wir Förderungen von insgesamt 3 Millionen Euro, begleiteten die europaweite Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung. Zusammen mit Spezialisten konzipierten wir ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerken, das sowohl Nachhaltigkeit stärkte als auch den Return on Investment verbesserte. Trotz Fernwärmesatzung fanden wir mit dem Versorger eine einvernehmliche Lösung.

Ergebnis:
Nach über einem Jahrzehnt Stillstand wurde das Projekt realisiert – mit modernem Energiekonzept, gesicherter Förderung und klaren wirtschaftlichen Vorteilen für die Investoren.

4. Großraum Berlin – Vergessenes Baurecht wieder aktiviert (2021/22)

Ausgangslage:
Auf einem unbebauten Grundstück im Großraum Berlin sollte ein Projekt entwickelt werden. Niemand hatte erkannt, dass hier noch immer Baurecht aus den 1920er-Jahren bestand – entstanden in der Zeit der Weimarer Republik. Dieses Recht überdauerte den Zweiten Weltkrieg, die Jahrzehnte der DDR und zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung, bis es wiederentdeckt wurde.
Die Denkmalschutzbehörde stellte das Areal unter Schutz – mit der Begründung, es handele sich um eine königliche Anlage aus wilhelminischer Zeit, mit dem Argument, dass dort früher einmal ein königliches Bauwerk gestanden habe. Zugleich formierte sich eine Bürgerinitiative, die das Gelände als öffentliches Spaziergebiet erhalten wollte.

Unser Vorgehen:
Wir wiesen das fortbestehende Baurecht nach und erreichten, dass die Denkmalschutzbehörde das Grundstück aus der Denkmalliste strich. Gleichzeitig traten wir in einen Dialog mit der Bürgerinitiative und fanden in nur zwei Monaten eine einvernehmliche Lösung. Als anschließend naturschutzrechtliche Bedenken aufkamen, konnten wir diese fachlich entkräften.

Ergebnis:
Das Grundstück wurde baureif. Es konnte ein Bauvolumen von rund 180 Millionen Euro realisiert werden – ein Projekt, das durch die Wiederbelebung von fast hundert Jahre altem Baurecht möglich wurde.

5. Mödlich (Elbe) – Bestandsschutz verteidigt (2020/21)

Ausgangslage:
In Mödlich, einem Ort direkt an der Elbe, plante ein Eigentümer ein neues Gebäude an der gleichen Stelle, an der zuvor ein historisches Bauwerk stand – mit freiem Blick über den Deich auf die Elblandschaft. Obwohl bereits eine Baugenehmigung erteilt worden war, versuchte die Behörde während der Bauphase, diese zurückzunehmen und den Bau zu stoppen.

Unser Vorgehen:
Wir stellten klar, dass der Eigentümer aus dem Bestandsschutz heraus das Recht hatte, an dieser Stelle zu bauen. Zuvor hatten wir bereits die ursprüngliche Genehmigung an diesem historischen Platz durchgesetzt und zusätzlich öffentliche Fördermittel gesichert. Als die Behörde den Rückzug der Genehmigung androhte, widersprachen wir entschieden – juristisch fundiert und mit eindeutigen Nachweisen.

Ergebnis:
Die Wirkung war so stark, dass die Behörde innerhalb von 72 Stunden einlenkte. Die Genehmigung blieb bestehen, der Bau wurde fertiggestellt. Dank Bestandsschutz, kluger Argumentation und Fördermitteln konnte das Gebäude an historischer Stelle mit einzigartigem Blick über die Elbe realisiert werden.

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